F.67 MALTA RAPID

f67 malta rapidProduktebeschreibung:

Hydraulisches Bindemittel auf Portlandzementbasis mit sehr schnellem Feuchtigkeitsabbau. Dieses Bindemittel härtet in sehr kurzer Zeit aus und kristallisiert das Anmachwasser zu ca. 90%. F.67 MALTARAPID soll mit Sand oder Quarzfüllstoffen in den Kornfraktionen 0 – 8 mm gemischt werden und ist für die Herstellung von Unterlagsböden in der Stärke von 5 – 10 cm ohne Risse hervorragend geeignet. Da durch die Kristallisation des Anmachwassers kein Volumenverlust im Beton entsteht, ist ein „Schüsseln“ praktisch ausgeschlossen. Schon nach ca.4 Stunden ist der Unterlagsboden begehbar. Nach ca.20 Stunden ist die Verlegung von Keramikfliesen möglich. Nach ca.3 bis 4 Tagen ist der Estrich trocken, und für Holz- und Parkettböden belegereif.

 

Technische Daten

Eigenschaft: hydraulisches Bindemittel auf Portlandzementbasis mit sehr schnellem Feuchtigkeitsabbau.

Aussehen: Pulver, grau

Giftgrad: ungiftig

Feuergefahr: keine

Verarbeitungs-Temp.: von +5°C bis +30°C

Verwend.d.Mischung: ca. 25 bis 30 min.

Begehbarkeit: nach ca. 4 Stunden

Definitive Aushärtung: nach 3 bis 4 Tagen

Temperaturbest.: von -25°C bis +80°C

Stärke: 5 bis 10 cm je nach Füllstoff (s. Tabelle auf dem Sack)

Verbrauch: 300 bis 400 kg/m3

Belegreife:

Je nach Bau- und Umweltbedingungen und klimatischen Verhältnissen:

  • Keramikböden nach ca.1 Tag
  • Natursteinböden nach ca.2 Tagen
  • Parkett nach ca.4 Tagen

Anwendungsbereiche:

  • Konventionelle Unterlagsböden mit- und ohne Bodenheizung.
  • Feuchträume
  • Verbundestriche, sowie abdichtende Verbundestriche

Haltbarkeit: 8 Monate in Originalverpackung bei trockener Lagerung

Verp.-Art: 1500 kg Paletten (60 S à 25 kg)

Wichtiger Hinweis:

Um ein optimales Austrocknungsergebnis zu erzielen, soll der Sand als „scharfer gewaschener Sand“ bestellt werden. Er soll folgende Korngrössenverteilung aufweisen:

Korgrössenanteile (Massen-%): 0 – 1 mm 30% 1 – 4 mm 50% 4 – 8 mm 20%

Bei Verwendung unserer Produkte ist generell die allgemeine Arbeitshygiene einzuhalten. Die SUVA-Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit sind zu beachten und einzuhalten. Die von uns verarbeiteten Rohstoffe und produzierten Erzeugnisse unterliegen ständigen, strengen Werkskontrollen. Veränderungen, die eine qualitative Verbesserung an unseren Produkten nach sich ziehen, behalten wir uns vor. Wir übernehmen die Gewähr für die stets gleichbleibende Qualität unserer Produkte. Alle Angaben gelten für den Normalfall und können nur allgemeine Hinweise ohne Eigenschaftszusicherung sein, da wir keinen Einfluss auf die Baustellenbedingungen, den klimatischen Verhältnissen und den Ausführungen der Arbeiten haben.